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Die zentrale Zielsetzung des Unternehmenssteuergesetzes 2008 war die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und die Erhöhung der Standortattraktivität Deutschlands für ausländische Direktinvestitionen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 wurde die nominelle Ertragsteuerbelastung auf Ebene der Körperschaften gesenkt, einschließlich der Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes und der Gewerbesteuermesszahl. Zur Gegenfinanzierung wurde die Zinsschrankenregelung eingeführt, die den Abzug von Zinsaufwendungen in Abhängigkeit vom Gewinn limitiert, um das inländische Steuersubstrat zu sichern und die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Gewinnermittlung zu erweitern. Die vorherige Regelung nach § 8a KStG a. F. führte zu administrativen Problemen bei der Abgrenzung von Gesellschafterfremdfinanzierung und konnte den problematischen Transfer von Steuersubstrat ins Ausland nicht verhindern. Daher wurde der Gesellschafterbezug bei der Zinsschrankenregelung aufgegeben, um den Anwendungsbereich auf alle Arten der Fremdfinanzierung auszudehnen. Diese Untersuchung zielt darauf ab, die steuerlichen Auswirkungen der neuen Zinsschrankenregelung auf Konzerne zu analysieren und daraus Gestaltungsalternativen abzuleiten.
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Die Zinsschranke im Konzern, Kai Schwoon
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- (Paperback)
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