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Personensorge

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Am 19. Mai 2013 trat das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern in Kraft. Dieses Gesetz sowie weitere Reformen, wie das Umgangs- und Auskunftsrecht leiblicher Väter, die Neuregelung der Beschneidung in § 1631d BGB, das Bundeskinderschutzgesetz und die Stiefkindadoption bei Lebenspartnern, müssen nun in die Praxis von Jugendämtern, Familiengerichten und Rechtsanwälten integriert werden. Wichtige praktische Fragen betreffen unter anderem die Voraussetzungen, unter denen ein rechtlicher Vater die gemeinsame Sorge gegen den Willen der Mutter erlangen kann. Zudem wird erörtert, in welchen Fällen das Familiengericht einem zuvor nicht sorgeberechtigten Elternteil die elterliche Sorge übertragen kann, anstatt eine Vormund- oder Pflegschaft anzuordnen. Auch die Frage des Umgangsrechts eines leiblichen Vaters, der noch nie Kontakt zu seinem Kind hatte, wird behandelt. Die Regelung zur Beschneidung wirft die Frage auf, ob ein einwilligungsfähiger Minderjähriger in allen Gesundheitsangelegenheiten selbst entscheiden kann. Zudem wird erläutert, wie Jugendämter und Behörden das neue Bundeskinderschutzgesetz umsetzen müssen. Die Autorin, die an der Fachhochschule Mannheim Kindschaftsrecht lehrt, bietet konkrete Antworten für Fachkräfte, Familienrichter, Rechtsanwälte und Eltern.

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Personensorge, Birgit Hoffmann

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2013
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