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Kommentar zur Selbstanzeige nach § 29 FinStrG

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Der Selbstanzeige kommt in der Beraterpraxis große Bedeutung zu. Dadurch kann der Strafanspruch des Staates, welcher aufgrund tatbestandsmäßigen, rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens bereits eingetreten ist, wieder aufgehoben werden. Bei Verfolgung der Judikatur wird evident, dass zahlreiche Gefahrenquellen bei der Erstellung von Selbstanzeigen lauern, da diese oftmals nicht zum gewünschten Ziel führen. Der Großteil der gemachten Fehler könnte leicht vermieden werden. Der vorliegende Kommentar orientiert sich an den Problembereichen der Praxis und berücksichtigt, soweit anwendbar, neben der österreichischen Literatur, Judikatur und Verwaltungspraxis, auch auszugsweise die deutsche Judikatur und Literatur. Anhand von zahlreichen Beispielen werden Problembereiche und Lösungen erläutert.

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Kommentar zur Selbstanzeige nach § 29 FinStrG, Norbert Schrottmeyer

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2008
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