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In bestimmten Bereichen des Öffentlichen Rechts muss die Verwaltung das erforderliche Wissen zur Anwendung relevanter Normen erst erzeugen, im Gegensatz zum hergebrachten Rechtsstaatsmodell, das dieses Wissen als bereits vorhanden voraussetzte. Wenn gesetzliche Tatbestände die Wissensgenerierung an administrative Verfahren delegieren, erhält das Verfahrensrecht einen eigenständigen Auftrag. Burkard Wollenschläger untersucht diese Neuausrichtung anhand ausgewählter Verfahrenskonstellationen aus dem Regulierungs-, Risiko- und Kartellrecht. Er analysiert die Struktur relevanter Wissensbestände und erforscht, wie sich die Wissensbasis in den jeweiligen Realbereichen im Vergleich zu herkömmlichen Materien des Verwaltungsrechts verändert hat. Dort ermöglicht eine Koppelung von Gesetz und sozialer Konvention ein materiell determiniertes und gerichtlich kontrollierbares Verwaltungshandeln. Zudem thematisiert der Autor, wie das einfache Verfahrensrecht auf die Modifikationen des Realbereichs reagiert. Er beschreibt allgemeine Verfahrenselemente und belegt diese anhand konkreter Verfahrenskonstellationen. Schließlich untersucht er, welche Vorgaben dem Grundgesetz als verfahrensrechtlicher Metaebene für die Gestaltung der Verfahren zur Wissensgenerierung entnommen werden können und wo die verfassungsrechtlichen Grenzen für ein Modell administrativer Wissensgenerierung liegen.
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Wissensgenerierung im Verfahren, Burkard Wollenschläger
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- 2009
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