Limited, GmbH oder Unternehmergesellschaft?
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Es gibt mittlerweile unzählige englische Limiteds mit Sitz in Deutschland, von denen jedoch nur ein Bruchteil in deutschen Handelsregistern eingetragen ist. Dies wirft ein Schlaglicht auf die Problematik: Limiteds sind leicht zu gründen, aber in Deutschland schwer zu führen. Kein Wunder, wenn man bedenkt, dass sich das Recht der Limited unabhängig von ihrem Einsatzort immer nach dem ihrer englischen Heimat richtet, ein Recht, das hier kaum jemand kennt. Auf der anderen Seite hat die Invasion der Limited die jüngste GmbH-Reform maßgeblich beeinflusst. So kommt jetzt die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft als „kleine GmbH“ nach deutschem Recht ohne Stammkapital. Und es haben sich in den letzten Jahren Konstellationen herauskristallisiert, in denen der Einsatz einer Limited in Deutschland trotz allem immer noch sinnvoll ist. Der in England lebende deutsche Jurist Klaus Degenhardt ist Justitiar eines bedeutenden Unter-nehmens und erfahrener Gesellschaftsrechtler. Er begleitet die „Limited in Deutschland“ seit über vier Jahren publizistisch. Der Co-Autor Johannes Markert ist Rechtsanwalt mit einem Tätigkeitsschwerpunkt im internationalen Gesellschaftsrecht.