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Judikative Macht wird ausgeübt, wenn Gerichtsurteile die legitime Geltung exekutiver und legislativer Akte befolgen. Diese Macht setzt voraus, dass die Handlungen der Exekutive und Legislative an einer normativen Verfassung gemessen werden, die ihnen vorangeht. Zudem obliegt die Entscheidung über die Vereinbarkeit mit dieser Verfassung der Verfassungsgerichtsbarkeit. Wäre die Bedeutung der Verfassung eindeutig oder könnte sie selbst kontrolliert werden, wäre nicht von einer Judikative zu sprechen, sondern von der Macht der Verfassung, die durch die Verfassungsgerichtsbarkeit ausgeübt wird. Die Judikative entfaltet ihre Macht erst, wenn die Bedeutung der Verfassung nicht verfügbar ist. Unter dieser Bedingung wird die Verfassungsgerichtsbarkeit zu einer Instanz, die souverän über die Bedeutung entscheidet. Die Judikative muss daher als Deutungsmacht verstanden werden. Diese Komplexität lässt sich jedoch nur erfassen, wenn zwischen der gedeuteten Verfassung, dem deutenden Gericht und der Deutung selbst differenziert wird. Obwohl die Judikative Deutungsmacht ausübt, besitzt sie keine Macht im eigentlichen Sinne, da diese nur im Moment ihres Urteils besteht. Die judikative Deutungsmacht ist somit stets eine Frage der Praxis.
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Die Macht der Judikative, Andre Brodocz
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- 2009
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- (Paperback)
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