Die Missbrauchsklausel der Zahlungsverzugsrichtlinie
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Die Missbrauchsklausel der Zahlungsverzugsrichtlinie unterscheidet sich deutlich von der inhaltlichen Vertragskontrolle im deutschen und italienischen Recht. Gegenstand der Untersuchung ist u. a., ob das gemeinschaftsrechtliche Verständnis bei der Umsetzung ausreichend berücksichtigt wurde. Wiewohl Deutschland und Italien sich unterschiedlicher Umsetzungstechniken bedient haben (weitgehender Verweis auf bestehende Normen versus fast wortgetreue Umsetzung), sind in beiden Fällen Wertungswidersprüche zwischen harmonisiertem und nicht harmonisiertem Recht auszumachen. Dies verdeutlicht, dass die im Privatrecht von der EU überwiegend gewählte Art der Rechtsetzung durch Richtlinien zunehmend an ihre Grenzen stößt.