Die Gewerbesteuerschuldnerschaft der Personengesellschaft und ihre Auswirkungen auf die Gesellschafter
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Der Autor befasst sich mit der gewerbesteuerlichen Behandlung der Personengesellschaft. Die Personengesellschaft, nicht ihre Gesellschafter, ist Schuldnerin der Gewerbesteuer. Gleichwohl wird die Besteuerungsgrundlage, der Gewerbeertrag, wie bei der Einkommensteuer nicht gesellschafts-, sondern gesellschafterbezogen ermittelt. Das führt dazu, dass die Höhe der von der Gesellschaft zu zahlenden Gewerbesteuer nicht nur durch die auf Gesellschaftsebene erzielten Ergebnisse, sondern auch durch Ergebnisse, die nur einzelnen Gesellschaftern zuzurechnen sind, bestimmt wird. Solche gesellschafter-bezogenen Ergebniseffekte ergeben sich zum einen aus den Sonder- und Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter und zum anderen, in letzter Zeit zunehmend, aus gewerbesteuerpflichtigen Anteilsveräußerungen. Die Gesellschaft als Steuerschuldnerin und mit ihr mittelbar auch die Mitgesellschafter werden durch diese gesellschafterbezogenen Ergebniseffekte gewerbesteuerlich be- oder auch entlastet. Das Problem dieser Belastungsverschiebungen ist an sich alt, umso mehr verwundert es, dass es in der steuerlichen Literatur bislang kaum eingehend untersucht wurde. Das Buch versucht, diese Lücke zu füllen. Es gliedert sich in vier Teile, die in ihren Ergebnissen aufeinander aufbauen. Im ersten Teil stellt der Autor zunächst die vorskizzierten Belastungsverschiebungen insbesondere aus steuerlicher Sicht und in ihren Auswirkungen auf die Mitgesellschafter dar. Im zweiten Teil geht der Autor zivilrechtlich der Frage nach, ob diese Belastungsverschiebungen durch Ausgleichsansprüche beseitigt werden können. Dabei untersucht er sowohl die Möglichkeiten kelarjuristischer Vorsorge als auch das Bestehen von Ausgleichsansprüchen ohne besondere Regelungen. Sodann wird im dritten Teil die Problematik aus verfassungsrechtlicher Sicht gewürdigt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die bestehende Rechtslage verfassungswidrig ist. Gegenstand des vierten Teils sind Überlegungen dazu, wie die Problematik de lege ferenda sachgerecht gelöst werden könnte.