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Das neue Computergrundrecht

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2008 hat das BVerfG ein Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme geschaffen. M. Bäcker entfaltet das neue Grundrecht. W. Schmidbauer stellt dem die praktischen Bedürfnisse der Polizeiarbeit gegenüber, bevor H. Federrath technische Hintergründe erläutert. G. Manssen kritisiert das Urteil aus grundrechtsdogmatischer Sicht, während H. E. Müller die Diskussion in den Zusammenhang der deutschen Sicherheitsdebatte seit 1968 stellt. Schließlich ordnen R. Uerpmann-Wittzack sowie A. Edenharter das Urteil in die europäische Rechtsentwicklung ein.

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Das neue Computergrundrecht, Robert Uerpmann Wittzack

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2009
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