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Die Einheits-GmbH & Co. KG ist eine inzwischen vom GeSetzgeber anerkannte Gestaltungsvariante der GmbH & Co. KG, bei der die KG die Geschäftsanteile der Komplementär-GmbH hält. Diese reduziert einerseits die gesellschaftsrechtliche Komplexität; andererseits bietet die Gestaltung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse steuerrechtliche Vorteile. Dieser neue Heidelberger Mustervertrag erläutert diese Rechtsform aus gesellschaftsrechtlicher (insbes. §§ 161, 1 ff. HGB) und steuerrechtlicher Sicht. So werden die Vorteile der Gesellschaftsform als Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung und Gründung erläutert. Die Vertragsmuster enthalten umfangreiche praxisrelevante gesellschafts- und steuerrechtliche Hinweise. Weiterhin enthält dieser Band eine Handelsregistervollmacht, mit der praktische Probleme bei der in das Handelsregister eintragungspflichtige Tatsachen gelöst werden können.
Publication
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Die Einheits-GmbH & Co. KG, Roland Karl
- Language
- Released
- 2011
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- Title
- Die Einheits-GmbH & Co. KG
- Language
- German
- Authors
- Roland Karl
- Publisher
- Verl. Recht und Wirtschaft
- Publisher
- 2011
- ISBN10
- 3800543028
- ISBN13
- 9783800543021
- Category
- Legal literature
- Description
- Die Einheits-GmbH & Co. KG ist eine inzwischen vom GeSetzgeber anerkannte Gestaltungsvariante der GmbH & Co. KG, bei der die KG die Geschäftsanteile der Komplementär-GmbH hält. Diese reduziert einerseits die gesellschaftsrechtliche Komplexität; andererseits bietet die Gestaltung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse steuerrechtliche Vorteile. Dieser neue Heidelberger Mustervertrag erläutert diese Rechtsform aus gesellschaftsrechtlicher (insbes. §§ 161, 1 ff. HGB) und steuerrechtlicher Sicht. So werden die Vorteile der Gesellschaftsform als Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung und Gründung erläutert. Die Vertragsmuster enthalten umfangreiche praxisrelevante gesellschafts- und steuerrechtliche Hinweise. Weiterhin enthält dieser Band eine Handelsregistervollmacht, mit der praktische Probleme bei der in das Handelsregister eintragungspflichtige Tatsachen gelöst werden können.