Gefahrenabwehrrecht und Risikodogmatik
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Die naturwissenschaftlichen Erkenntnisfortschritte und technischen Realisierungsmöglichkeiten des 20. und 21. Jahrhunderts stellen das Recht vor neue Herausforderungen. Wie lassen sich die Chancen und Risiken, die neuartige Verfahren, Anwendungen und Produkte mit sich bringen, verwaltungsrechtlich angemessen bewältigen? Liv Jaeckel schlägt eine Systematik vor, die die Besonderheiten des modernen Risikorechts in einem gemeinsamen Grundgedanken verankert und strukturelle Leitlinien für die Beurteilung von Einzelfallentscheidungen aufzeigt. Möglich wird dies durch eine Gegenüberstellung von objektivem Gefahrbegriff und (normativ-) subjektivem Risikobegriff. Dabei knüpft die Autorin an eine Beurteilung des Wissens und Handlungsvermögens der verantwortlichen staatlichen Ebenen anhand verschiedener Wissenshorizonte an. Auf dieser Grundlage ist die Unterscheidung von Gefahr und Risiko nicht mehr auf die schwierige Differenzierung der Begriffe anhand von Wahrscheinlichkeit und Möglichkeit angewiesen, die nur gradueller Art ist und sich daher kaum systematisch fassen läßt. Vielmehr ergibt sich ein Gesamtbild, das sich ungeachtet vielschichtiger Details immer wieder auf ein einheitliches Grundmuster zurückführen läßt: auf die Gegenüberstellung von Objektivität und Subjektivität. Mithilfe dieser Unterscheidung können Gefahr und Risiko strukturell unterschieden und die Besonderheiten im Umgang mit neuartigen naturwissenschaftlich-technischen Risiken aufgezeigt werden.