Europäische Vorlageverfahren und nationales Zivilprozessrecht
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Das Vorlageverfahren an den Gerichtshof der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) stellt einen interessanten und einmaligen Versuch dar, das gemeinschaftsrechtliche Vorabentscheidungsverfahren an den EuGH nachzubilden, ohne gleichzeitig die supranationalen Elemente der Gemeinschaftsrechtsordnung übernehmen zu müssen. Wie sein Vorbild in der EU, ist er als Zwischenverfahren innerhalb eines vor dem vorlegenden nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreits ausgestaltet. Hieraus folgt unvermeidlich eine Verzahnung des nationalen Prozessrechts mit dem Europarecht. Vor diesem Hintergrund untersucht Halvard Haukeland Fredriksen die Einbettung des jeweiligen Vorlageverfahrens in das nationale Zivilprozessrecht Norwegens bzw. Deutschlands. Daraus ergibt sich nicht nur eine Rechtsvergleichung der beiden Vorlageverfahren, sondern auch eine des norwegischen und deutschen Zivilverfahrens.