Das neue Wertermittlungsrecht in Deutschland
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Mit der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV - und den Änderungen von Regelungen zur Immobilienbewertung im BauGB tritt im Sommer 2009 ein neuen Recht zur Immobilienbewertung in Kraft. Die Praxis der Immobilienbewertung zeigt, dass sich auc h andere Rechtsvorschriften der steuerlichen Bewertung oder der Wertermittlung für Kreditinstitute auf die Vorschriften der ImmoWertV beziehen. Zusätzlich hat die Rechtsprechung aller Rechtszüge regelmäßig die WErtV zur Grundlage der Immobilienbewertung gemacht. Nach umfangreichen Vorabeiten hat das Bundeskabinett die ImmoWErtV beschlossen, während das BauGB bereits im Dezember 2008 durch das Erbschaftssteueerreformgesetz geändert wurde. Diese Änderungen treten am 01. Juli in Kraft.