Die Entwicklung der Teilnahmelehre in der Rechtsprechung
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Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme zählt zu den klassischen Streitfragen des Strafrechts. Eine erhebliche Anzahl von Monographien und Aufsätzen wurde diesem Problem bereits gewidmet. Dennoch besteht in der Wissenschaft nach wie vor Unsicherheit über die in der Rechtsprechung verfolgte Teilnahmelehre. Immer mehr spricht dafür, dass sich die Rechtsprechung zunehmend der Tatherrschaftslehre annähert, die in der Wissenschaft ausgearbeitet wurde. Obgleich die Rechtsprechung den Begriff der Tatherrschaft seit geraumer Zeit in der Formulierung zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme nutzt, wird bislang jedoch ebenso konstatiert, dass kein einheitlicher und eindeutiger Maßstab bei der Abgrenzung erkennbar sei. Die Beteiligungsform werde vorrangig mit Blick auf die Strafzumessung gewählt. Sven Leif Erik Johannsen bietet in der vorliegenden Publikation einen vertieften Blick in die Teilnahmelehre der Rechtsprechung. Er stellt fest, dass der mangelnde einheitliche Maßstab bei der Abgrenzung insbesondere auf Divergenzen zwischen den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs zurückgeht. Daher erfolgt eine getrennte Begutachtung der Urteile der einzelnen Senate. Die Entwicklungslinien in der Rechtsprechung werden hierbei auch anhand zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen einzelner Bundesrichter analysiert. Der Autor deckt Meinungsverschiedenheiten zwischen Richtern verschiedener Strafsenate auf und stellt ausführlich den Einfluss der unterschiedlichen Ansichten der Bundesrichter auf einzelne Entscheidungen dar. Johannsen zeigt in Folge dieser Untersuchung auf, wie die Rechtsprechung zu konsistenten und einzelfallgerechten Urteilen finden kann; hierzu wird auf das Verfahren der Entscheidungsfindung fokussiert.