Öffentliche Freiräume für Kinder als Gegenstand der städtischen Freiraumplanung von der Mitte des 19. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts
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Fraunhofer IRB 2009/09 Die Arbeit beschäftigt sich mit öffentlichen Freiräumen für Kinder, als Gegenstand der städtischen Freiraumplanung in Deutschland. Es wird im Wesentlichen der Zeitraum ab der Mitte des 19. Jahrhunderts, das heißt von der Entstehung der ersten öffentlichen Freianlagen für Kinder, bis Mitte des 20. Jahrhunderts betrachtet. Hierbei steht die Entwicklung dieser neuen Planungsaufgabe im gesellschaftlichen Kontext und deren Berücksichtigung innerhalb des sich entwickelden Berufsstandes der Garten- und Landschaftsarchitekten bzw. seiner fachlichen Vorläufer im Mittelpunkt des Interesses. Die Ausbildung von öffentlichen Freianlagen für Kinder beruhte im Untersuchungszeitraum auf drei grundsätzlichen Gestaltungsanlässen: 1. der Gesundheitsvorsorge und Körperertüchtigung, 2. dem Spiel und 3. der Belehrung und Unterweisung. Nach dem jeweils herschenden poltisch-gesellschaftlichen Rahmenbedingungen wurden unterschiedliche Schwerpunkte gesetz und planerisch verwirklicht. Die Gartenkünstler des 19. Jahrhunderts nahmen sich der Gestaltung dieser Freiräume zunächst nur äußerst zögerlich an. Im Zuge der allgemeinen Reformbewegung und der Wandlung des Berufstandes wurde die Gestaltung von öffentlichen Freianlagen für im ersten. Drittel des 20. Jahrhunderts zu einer wichtigsten Gestaltungsaufgaben für die sozial orientierten Gartenarchitekten. Die Vielfalt der Lösungen reichte von der freigegebenen Rasenfläche, über den städtischen Spielplatz bis hin zum riesigen modernen Volkspark mit Spiel- und Planschwiesen. Darüber hinaus wurden weit reichende städtebauliche Konzepte entwickelt. Die Zeit des Nationalsozialismus stellte eine Zäsur dar. Die Abkehr von der Volksparkidee und dem freien Spiel sowie die Hinwendung zu neuen Bauaufgaben für Kinder und Jugendliche, die nahezu ausschließlich der Wehrertüchtigung und Indoktrination mit nationalsozialischem Gedankengut dienten, führten dazu, dass die Schaffung neuer öffentlichen Kinderspielplätzen zu einer Randerscheinung wurde und aus der Fachdiskussion der „Gartengestalter“ weitgehend verschwand.