Das Insolvenzverfahren
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2007 registrierte das Statistische Bundesamt insgesamt 164.597 Insolvenzfälle. Jedes Insolvenzverfahren hat nach der Insolvenzordnung das Ziel, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen: Das Vermögen des Schuldners wird verwertet, der Erlös verteilt. Eine weitere Möglichkeit ist es, in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung zu definieren. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es um den Erhalt eines Unternehmens geht. Welche Rolle spielt dabei die Bank? Wie müssen die EröffnungsvorausSetzungen und Maßnahmen bei drohender Insolvenz aussehen? Das Buch beantwortet diese und viele weitere Fragen. Aus dem Inhalt - EröffnungsvorausSetzungen - EröffnungsverfahrenInsolvenzplan - Verbraucherinsolvenzverfahren - Restschuldbefreiung - Eigenverwaltung - AnfechtungsgeSetz