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Verfassungsmäßigkeit der Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe)

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Fachbuch aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, , Deutsch, 1. Als Initiator des „Osnabrücker Modells" zur Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe) habe ich mich in vielen Veröffentlichungen mit dieser Thematik befasst. Die in PräGe-Verfahren entscheidenden Verwaltungsgerichte der 1. und der 2. Instanz sind - soweit ich die Entscheidungen kenne - auf die Verfassungsmäßigkeit dieses Rechtsinstituts nur punktuell eingegangen. Ich selbst habe es bisher auch unterlassen, mich mit thematischen Verfassungsgrundsätzen zu befassen, was von Barthel - wohl kritisch (?) - angesprochen wird. Deshalb soll das Versäumte hiermit nachgeholt werden. 2. Die verfassungsmäßige Prüfung der PräGe bezieht sich nachfolgend in der Hauptsache auf die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG), die Unschuldsvermutung (Art. 11 Abs. 1 UNMenschenrechts- Charta, Art. 6 Abs. 2 EMRK) bzw. das Schuldprinzip (Art. 1, 20 GG), das Bestimmtheitsgebot (bedingt) und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3 GG). Als Orientierung kann der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14.01.2004, Az. 2 BvR 564/95, zum erweiterten Verfall (§ 73d StGB) dienen. „Erweiterter Verfall ist mit dem Grundgesetz vereinbar". 3. Vielleicht gelingt es mir auch, mit dieser Abhandlung kritischen Juristen zu entgegnen.

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Verfassungsmäßigkeit der Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe), Ernst Hunsicker

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2009
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