Verlustverwertung im Konzern
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Verluste und insbesondere deren Verwertung gehören zu den zentralen Fragestellungen des Steuerrechts. Dies gilt insbesondere in Zeiten einer Finanz- und Wirtschaftskrise. Auf der einen Seite reißen wegbrechende Steuereinnahmen und die konjunkturpolitischen Maßnahmen des Staats Löcher in den Staatshaushalt, die es nach Überwinden der Krise zu stopfen gilt. Auf der anderen Seite stehen die Unternehmen, die ihre krisenbedingt angehäuften Verluste ehestmöglich und gänzlich verwerten wollen. Das Thema Verlustverwertung wird die steuerrechtliche wie steuerpolitische Diskussion noch über Jahre maßgebend mitbestimmen. Das Ziel der Arbeit liegt vor allem darin, die Tragfähigkeit des geltenden Rechts der direkten Verlustverwertung im Konzern am Maßstab des Verfassungs-, Gemeinschafts- und Abkommensrechts zu messen. Schwerpunkte der Arbeit sind: Verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Rahmenbedingungen, Verlustausgleichs- und Verlustabzugsbeschränkungen im EStG und KStG, Verlustverwertung bei beschränkter Steuerpflicht, Berücksichtigung von Auslandsverlusten nach § 2 Abs 8 Z 3 EStG, Verlustverwertung im Rahmen der Gruppenbesteuerung.