Die Stipulation in der Rechtsprechung des Reichsgerichts
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Die Rechtsfigur der Stipulation gilt als eine der bedeutendsten Vertragsformen des römischen Rechts und kann als „Mutter aller Verträge“ bezeichnet werden. Dennoch ist sie nach der herrschenden Lehrmeinung nicht rezipiert worden und soll nie eine praktische Anwendung in der neuzeitlichen Rechtsprechung gefunden haben. Allerdings ist jene Rechtsprechung bislang unerforscht, so dass sich die Arbeit einigen Entscheidungen des Reichsgerichts widmet, die es eigentlich gar nicht geben dürfte. Denn zwischen 1879 und 1901 finden sich 84 Urteile mit Bezug zu einer „Stipulation“. Ziel der Arbeit ist es, diese Entscheidungen auf eine mögliche Systematik zu untersuchen und unter Berücksichtigung der zeitgenössischen Literatur zu klären, ob die Verwendung des Rechtsbegriffs auf einem schlichten Zufall oder einer synonymen Begrifflichkeit beruhte, oder ob die Richter des Reichsgerichts eine bestimmte Intention mit der Bezeichnung verbanden. Sollte sich die letzte Variante als denkbar erweisen, gilt es die These der fehlenden Rezeption zumindest in ihrer Absolutheit in Frage zu stellen.