Das Klärungsverfahren gemäß § 1598a BGB
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Seit dem 01. April 2008 ist das deutsche Abstammungsrecht um ein Verfahren erweitert, mit dem die genetischen Abstammungsverhältnisse geklärt werden können, ohne zugleich eine Änderung der rechtlichen Verhältnisse riskieren zu müssen - das Klärungsverfahren nach § 1598a BGB. Stephanie Ostermann unterzieht erstmals dieses vom Gesetzgeber eilig geschaffene Verfahren einer eingehenden Untersuchung. Da das Klärungsverfahren Teil des deutschen Abstammungsrechts ist, wird es bei der Untersuchung in dessen Kontext gestellt, und unter Berücksichtigung desselbigen sowohl isoliert als auch unter direkter Einbeziehung des deutschen Abstammungsrechts im Hinblick auf Probleme, Mängel sowie Verfassungsmäßigkeit untersucht. Die Autorin beleuchtet ebenfalls die Auswirkungen, die das neu eingefügte Klärungsverfahren auf das bestehende deutsche Abstammungsrecht hat. Abgerundet wird die Untersuchung durch eine Neufassung des § 1598a BGB, bei der die im Rahmen der Untersuchung erarbeiteten Ergebnisse berücksichtigt und umgesetzt werden.