Frauen im Asylrecht
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Die Asylpolitik und –rechtsprechung steht im Zentrum der gesellschaftlichen und politischen Debatte. Ein dabei in der öffentlichen Wahrnehmung wenig beachteter Aspekt sind geschlechtsspezifische, Frauen betreffende Flucht- und Asylgründe. So wird Geschlecht in der Rechtsprechung etwa einmal als biologisches Geschlecht, dann wieder als soziales Geschlecht, dann in einer biologisch fixierten Geschlechtsrolle verstanden. THEMEN UND FRAGESTELLUNGEN Anna Wildt, ehemalige Mitarbeiterin der Caritas, zeigt auf, dass behördliche und gerichtliche Asylentscheidungen unterschiedliche Auffassungen über den Geschlechtsbegriff aufweisen. Die Auswirkungen dieser Divergenzen auf die rechtliche Beurteilung von frauenspezifischer Verfolgung werden ebenso dargestellt wie der Einfluss von stereotypen Rollenbildern im (Beweis)Verfahren. Der Einfluss des Geschlechtsbegriffs auf die rechtliche Beurteilung von Fluchtvorbringen wird anhand von Asylentscheidungen zu sozioökonomischer oder familiärer Gewalt, zu Zwangsverheiratung und Missbrauch oder drohender Genitalverstümmelung umfassend behandelt, und die aktuellen Rechtsquellen, die Doktrin und die Staatenpraxis herausgearbeitet. Für Österreich wie Deutschland von Interesse ist der Vergleich der Rechtslage in Bezug auf die Umsetzung der Statusrichtlinie, der aufzeigt, wie sich die Judikaturlinien auseinander entwickeln, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen in beiden Ländern ähnlich sind. Untersucht wird weiters, welcher Geschlechtsbegriff in Asylverfahren und in den Auslegungsempfehlungen des UNHCR verwendet wird. Die Untersuchung macht den Genderbegriff in der Auslegung internationaler und regionaler Menschenrechtsschutzverträge für die Asylpraxis nutzbar, die bisher die Judikatur des CEDAW-Ausschusses und des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur häuslichen Gewalt weitgehend unberücksichtigt ließ.