Besteuerung ausländischer Familienstiftungen
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In der Bundesrepublik Deutschland hat sich die Anzahl der rechtsfähigen Stiftungen innerhalb der letzten zehn Jahre auf fast 15 500 im Jahre 2007 mehr als verdoppelt. Diesen verselbständigten Vermögensmassen kommt in Zeiten eines sich insbesondere in der Wohlfahrt immer weiter zurückziehenden Staates eine gewichtige und stetig steigende Bedeutung zu. Auch Familienstiftungen als eine besondere Art von privatnützigen Stiftungen, deren Begünstigte auf einen kleinen, individualisierten, zumeist aus Familienmitgliedern bestehenden Personenkreis beschränkt sind, erleben einen quantitativen Zuwachs. Mit der starken Anziehungskraft steuerlicher Anreize ist es insbesondere dem Fürstentum Liechtenstein in der Vergangenheit gelungen, viele Privatpersonen zur Errichtung einer privatnützigen liechtensteinischen Gesellschaft zu bewegen. Dem damit verbundenen Abfluss finanzieller Mittel versucht die Bundesrepublik Deutschland mit Hilfe erbschaft- und schenkungsteuerrechtlicher sowie außensteuerrechtlicher Regelungen Einhalt zu gebieten, stößt jedoch in ihrem Handeln in Gestalt des Gemeinschaftsrechts sowie des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum an ihre rechtlichen Grenzen. Der Überprüfung der Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtmäßigkeit der die Besteuerung von Familienstiftungen regelnden nationalen Normen hat sich die vorliegende Arbeit verschrieben. Den Auswirkungen des liechtensteinischen Zivil- und Steuerrechts soll hierbei besondere Bedeutung geschenkt werden.