Umsetzungsdefizite der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie in Deutschland
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Gegenstand der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) ist die Harmonisierung der gesetzlichen Gewährleistungsregeln und der selbstständigen Garantien bei Kaufverträgen zwischen einem Unternehmer auf Verkäufer- und einem Verbraucher auf Käuferseite. Der deutsche Gesetzgeber hat sich nicht für eine so genannte 1:1-Umsetzung entschieden, sondern das gesamte Schuldrecht modernisiert, so dass sich die Frage stellt, inwieweit die deutsche Rechtsordnung den Richtlinienvorgaben im Einzelnen gerecht wird. Der Autor hat dies an ausgewählten Beispielen untersucht.