Der subjektive Tatbestand im Steuer- und Steuerstrafrecht
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Der Vorsatz als subjektives Tatbestandsmerkmal hat im Steuerstrafrecht eine große Bedeutung. Nur wer vorsätzlich Steuern hinterzieht, verantwortet eine Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG und kann einem gerichtlichen Strafverfahren ausgesetzt sein. Wie der Vorsatz von der „bloßen“ Fahrlässigkeit und damit auch der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 FinStrG abzugrenzen ist, ist eine der schwierigsten dogmatischen Fragen des Strafrechts. Ziel war es, neben einigen neuen Ansätzen die Frage zu untersuchen, ob subjektive Merkmale auch im Ertragsteuerrecht eine Bedeutung haben. Bei der Durchsicht der Judikatur, Literatur und Verwaltungspraxis zeigt sich, dass in vielen Fällen auch auf subjektive Merkmale wie Wissen, Wollen, Absicht und Irrtum Bezug genommen wird, eine alle Bereiche umfassende dogmatische Begründung für die Heranziehung dieser subjektiven Merkmale aber bisher gefehlt hat. Dieses Buch soll diese Lücke schließen. In beiden untersuchten Rechtsbereichen (Steuerstrafrecht und Ertragsteuerrecht) geht es um die Anwendung eines gemischt objektiv-subjektiven Prüfungsmaßstabs. Nur durch dessen Heranziehung können sowohl im Steuer- als auch im Steuerstrafrecht Ergebnisse erzielt werden, die objektiv nachvollziehbar sind. Die - subjektiven Merkmalen immanenten – Nachweisschwierigkeiten und die diesen oft entgegengebrachte Skepsis lösen sich dadurch meist auf.