Grundrechtsdemokratie und Verfassungsgeschichte
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Verfassungsgeschichte ist intertemporäre Verfassungsvergleichung. Die vier Beiträge dieses Tagungs ban des aus Anlass des Ausscheidens von Prof. Dr. J.-D. Kühne aus dem aktiven Dienst als Hochschullehrer an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover zeigen die Fruchtbarkeit ganz unterschied licher Ansätze. Geprüft werden die Brauchbarkeit historischer dogmatischer Bestände für die Lösung heutiger Verfassungsprobleme einerseits und einen theo retischen Bezugsrahmen für die Ver fassungsvergleichung andererseits. Zwei weitere Beiträge beinhalten zeitgeschichtliche Distanzierungen: Wie verhält sich eine Anwaltschaft in einer Diktatur? Kann ein kraftvoller Parlamentarismus mit der Randbe dingung eines ausgeprägten Individualismus Bestand und Erfolg haben?