Die verfassungsrechtliche Entwicklung des staatlichen Erziehungsrechts und der allgemeinen Schulpflicht im Spannungsfeld zur Glaubensfreiheit in der Schule
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Unsere moderne Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass ihre Mitglieder unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen angehören. Dabei kann es naturgemäß zu Konflikten kommen, auch in der Schule. Es ist insoweit nicht überraschend, dass heute in Deutschland die Diskussion um die Grenzen der Glaubensfreiheit im Verhältnis zu dem Anwendungsbereich und Inhalt des Neutralitätsgebots des Staates vor allem rund um das Thema staatliche Schule ausgetragen wird. Pars pro toto für diese Kontroverse beleuchtet die Arbeit das Konkurrenzverhältnis zwischen staatlichem Erziehungsauftrag und Schulpflicht auf der einen Seite in Abgrenzung zu der Glaubensfreiheit von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern auf der anderen Seite an dem Beispiel der religiösen Symbole. Der Schwerpunkt wird hierbei auf den so genannten Kruzifix Beschluss und den „Kopftuchstreit“ gelegt. Basis der Untersuchung ist nicht die politische oder religionswissenschaftliche Debatte, wie sie derzeit breit in den Medien geführt wird. Vielmehr wird die Konfliktlage anhand der verfassungsrechtlichen Interpretationen zu dem staatlichen Erziehungsauftrag und der allgemeinen Schulpflicht in Beziehung zu der Glaubensfreiheit und dem elterlichen Erziehungsrecht diskutiert, wie sie sich aus der historischen und rechtsphilosophischen Entwicklung der Normen von der Antike bis zu gegenwärtigen Regelungen in Deutschland, beispielhaft Nordrhein-Westfalen, herleiten lassen.