Sanktionen für die Verletzung vorvertraglicher Informationspflichten
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Während die Informationspflichten in den gemeinschaftsrechtlichen Verbraucherschutzrichtlinien immer ausgeprägter geregelt wurden, beschränken sich die Vorgaben zu Sanktionen bei Informationspflichtverletzungen in den allermeisten Fällen auf eine allgemeine, generalklauselartige Vorschrift. Den Mitgliedstaaten wird auferlegt, für geeignete, wirksame und abschreckende Sanktionen zu sorgen. Die konkrete Ausgestaltung der Sanktionen wird in der Regel in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt. An dieser Stelle setzt die Arbeit an. Die Informationspflichtenkataloge in sechs Verbraucherschutzrichtlinien werden zunächst auf funktionelle und wertungsmäßige Gemeinsamkeiten hin untersucht, um den Informationspflichten dann funktional adäquate Sanktionen zuzuweisen. Auf Basis der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben werden rechtsvergleichend die Sanktionsregime Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens mit ihren unterschiedlichen Traditionen und Ansätzen in der Verbraucherpolitik in den Blick genommen und an den gefundenen gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben gemessen. Vor dem Hintergrund des Kommissionsvorschlags einer Richtlinie über die Rechte der Verbraucher schließen sich Überlegungen zur Notwendigkeit gemeinschaftsrechtlicher Sanktionsvorgaben an.