Die Bedeutung von Wahrscheinlichkeitsaussagen für die Bestimmung des Standards individueller Behandlungen
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Dreh- und Angelpunkt des Arzthaftungsrechts ist der medizinisches Standard. Bis heute existiert jedoch kein geregeltes Verfahren zu seiner Bestimmung. Insbesondere ist das Rangverhältnis der anerkannten Standardelemente (wissenschaftliche Erkenntnis, ärztliche Erfahrung und Anerkennung in der Profession) nach wie vor offen und unklar. Die Autorin widmet sich der Bestimmung des medizinischen Standards unter Heranziehung der Prinzipien der Evidenz-basierten Medizin. Da sich die Evidenz-basierte Medizin mit den anerkannten Definitionselementen des medizinischen Standards auseinandersetzt, wird ihre Methodik auf die Tauglichkeit überprüft, das Rangverhältnis der Standardelemente zu präzisieren. Es wird insbesondere untersucht, welche Bedeutung statistischen Wahrscheinlichkeitsaussagen in Form von Effektmaßen, die Ergebnisse klinischer Studien ausdrücken, bei der Standardbestimmung zukommt. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei der Evidenz-basierten Konsensus-Leitlinie als mögliches Instrumentarium zur Standardbildung gewidmet. Damit steht ein professionsinternes (medizinisches) Normgenerierungsverfahren als Standardbildungsprozess im Zentrum der Betrachtung. Als Ergebnis wird gezeigt, dass die Erstellung von Evidenz-basierten Konsensus-Leitlinien das optimierte Verfahren zur Generierung eines medizinischen und damit zugleich rechtlichen Standards ist.