Arbeitskampffreiheit im öffentlichen Dienst
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Für öffentliche Bedienstete als Funktionäre des Staates galt das Ergreifen von Mitteln des Arbeitskampfes lange Zeit als unzulässig. Erst in jüngerer Vergangenheit führten neue rechtliche Grundlagen sowie die Grundsätze der wirkungsorientierten Verwaltungsführung dazu, dass sich ein generelles Streikverbot im öffentlichen Dienst nicht mehr länger behaupten konnte. Mit dieser Entwicklung befasst sich die vorliegende Dissertation. Ausgangspunkt der Untersuchung bilden der Rückblick auf das traditionelle Streikverbot und der Wandel im öffentlichen Dienst, gefolgt von einer Darstellung der allgemeinen grund- und völkerrechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitskampffreiheit. Ausgehend von der These, dass die Streikfreiheit im öffentlichen Dienst überall dort seine Berechtigung hat, wo der Gesetzgeber entweder die Rechtsetzungskompetenz an die Exekutive delegiert oder den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages vorsieht, wird abschliessend auf die Besonderheiten der Arbeitskampffreiheit im öffentlichen Dienst eingegangen.