Kinderbetreuungsgeld neu 2010
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AuszugMit 1. Jänner 2010 wurden wesentliche Bestimmungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes geändert. Eltern können nun zwischen 5 Möglichkeiten des Kinderbetreuungsgeldbezugs wählen: 4 Pauschalvarianten und ein Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens (einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld). Für die vier Pauschalvarianten gilt der Grundsatz: je kürzer die Maximaldauer, desto höher ist das pro Tag gebührende Kinderbetreuungsgeld. Seit 1. Jänner 2010 gibt es bei allen 4 Pauschalvarianten neben der allgemeinen Zuverdienstgrenze für Personen, deren steuerpflichtige Einkünfte im letzten Kalenderjahr den Betrag von € 20.800 überstiegen, auch eine individuelle Zuverdienstgrenze, die einen höheren Zuverdienst ermöglicht. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, welches nur von Personen beansprucht werden kann, die in den letzten 6 Monaten vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, ermöglicht ein Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von ca 80% des vorigen Nettoeinkommens. Der Nachteil des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes liegt in der niedrigen Zuverdienstgrenze. Das gewünschte Modell ist bei Stellung des Antrags auf Kinderbetreuungsgeld zu wählen und bindet auch den anderen Elternteil. Bei der Wahl des gewünschten Modells ist zu bedenken, dass es beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld keine individuelle Zuverdienstgrenze, keinen Mehrlingszuschlag und keine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld gibt. Bei Geburten ab 1. Jänner 2010 gibt es keinen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld mehr. Finanzschwache Personen, die pauschales Kinderbetreuungsgeld gewählt haben, können für längstens 12 Monate eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld beziehen. Die Bestimmungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes sind geschlechtsneutral, da auch der Vater in die Kindererziehung eingebunden werden soll, was durch die längere Anspruchsdauer auf Kinderbetreuungsgeld honoriert wird.