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Mit 1. Jänner 2010 wurden wesentliche Bestimmungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes geändert. Eltern haben nun die Wahl zwischen 5 Möglichkeiten des Kinderbetreuungsgeldbezugs: 4 Pauschalvarianten und ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Bei den Pauschalvarianten gilt: je kürzer die Maximaldauer, desto höher das tägliche Kinderbetreuungsgeld. Seit 2010 gibt es neben der allgemeinen Zuverdienstgrenze für steuerpflichtige Einkünfte über € 20.800 auch eine individuelle Zuverdienstgrenze, die einen höheren Zuverdienst ermöglicht. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, verfügbar für Erwerbstätige in den 6 Monaten vor der Geburt, beträgt ca. 80% des vorherigen Nettoeinkommens, hat jedoch eine niedrige Zuverdienstgrenze. Bei der Antragstellung ist das gewählte Modell bindend und betrifft auch den anderen Elternteil. Es ist zu beachten, dass beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld keine individuelle Zuverdienstgrenze, kein Mehrlingszuschlag und keine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld existieren. Für Geburten ab 2010 gibt es keinen Zuschuss mehr. Finanzschwache Personen, die pauschales Kinderbetreuungsgeld wählen, können für maximal 12 Monate eine Beihilfe erhalten. Die Bestimmungen sind geschlechtsneutral, um die Einbindung des Vaters in die Kindererziehung zu fördern, was durch eine längere Anspruchsdauer honoriert wird.
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Kinderbetreuungsgeld neu 2010, Erika Marek
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- 2010
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- (Paperback)
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