Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung
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Die aktuelle Wirtschaftskrise brachte zahlreiche Firmeninsolvenzen mit sich, die sich auch auf die betriebliche Altersversorgung der Unternehmen auswirken. Bei einer Unternehmensinsolvenz übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) die Versorgung aller Arbeitnehmer, die Anspruch auf eine insolvenzgeschützte Betriebsrente haben. Gesichert ist eine betriebliche Altersversorgung in Form von Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds sowie in bestimmten Fällen der Direktversicherung. Die Finanzierung der Insolvenzsicherung erfolgt durch Beitragszahlungen aller beitragspflichtigen Arbeitgeber an den PSVaG – je höher die Schadenssumme durch die Firmeninsolvenzen ist, desto höher der Beitrag für die Arbeitgeber. Die vorliegende Broschüre erläutert fundiert und anschaulich den rechtlichen Rahmen der Insolvenzsicherung von Betriebsrenten. Informationen zu den Mitgliedern und Leistungen des PSVaG runden das Werk ab.