Gerechte Strafe und legitimes Strafrecht
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„Gerechte Strafe und legitimes Strafrecht“, die Festschrift, die Manfred Maiwald anlässlich seines 75. Geburtstags gewidmet ist, soll einen herausragenden Wissenschaftler von internationalem Rang ehren, dessen Wirken als ordentlicher Professor an der Universität Hamburg, an der Universität Heidelberg und vor allem an der Georg-August-Universität Göttingen das Strafrecht und Strafprozessrecht wesentlich geprägt hat. Die Dogmatik des Allgemeinen Teils ist von Manfred Maiwald durch eine Fülle von Beiträgen bereichert worden; im Bereich des Besonderen Teils verbindet man seinen Namen insbesondere mit dem durch Maurach begründeten großen Lehrbuch, dessen erster Band soeben in seiner 10. Auflage erschienen ist. Im Strafverfahrensrecht sei pars pro toto die Kommentierung der Vorschriften über die Revision im Handkommentar zum Gesamten Strafrecht genannt. Manfred Maiwald hat mit seinem fruchtbaren wissenschaftlichen Wirken im Ausland, namentlich in Italien, aufmerksames Gehör gefunden und in jüngster Zeit einer deutschsprachigen Leserschaft durch seine Einführung in das italienische Strafrecht und Strafprozessrecht einen einzigartigen Zugang zum italienischen Strafrecht an die Hand gegeben. Das denkbar breite Spektrum der wissenschaftlichen Arbeit des Jubilars spiegelt sich in den hier nunmehr versammelten Beiträgen wie auch in der Auswahl der Autoren wider, unter denen sich Kollegen, Schüler und Weggefährten aus dem In- und Ausland befinden. Namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben Manfred Maiwald zu Ehren Beiträge verfasst, die einen weitgespannten Bogen abschreiten, der ganz so wie das Werk des Jubilars grundlegende Fragen der Dogmatik mit aktuellen Entwicklungen und Problemstellungen verbindet: dementsprechend geht es von den philosophischen Grundfragen des Strafrechts wie derjenigen nach der gerechten Strafe über Probleme des Allgemeinen Teils, etwa solchen der Lehre vom Versuch und der objektiven Zurechnung, zu einzelnen Vorschriften des Besonderen Teils bis hin zur aktuellen rechtspolitischen Diskussion bspw. im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Eine Reihe von Beiträgen behandelt strafprozessuale Fragestellungen, so etwa diejenige, inwieweit der neuen Regelung über die Verständigung im Strafverfahren ein tragfähiges neues Verfahrensmodell zugrunde liegt. Weitere Beiträge tragen unter strafanwendungsrechtlicher, völker- und europastrafrechtlicher Perspektive der zunehmenden Bedeutung der internationalen Dimension des Strafrechts Rechnung.