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Die Ersetzung der sieben Einkunftsarten des EStG durch eine einzige
Zur Gleichheit aller Erwerbsgrundlagen in einem vereinfachten Steuerrecht
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Das geltende Steuerrecht sieht sieben Einkunftsarten vor, die der Einkommensteuer unterliegen. An die verschiedenen Arten von Einkünften knüpfen jeweils besondere Vergünstigungen oder Belastungen an. Der Autor begründet zunächst die normative Gleichheit aller Erwerbsgrundlagen als Ausdruck von Gleichmaß und Freiheitsgewähr. Der Hauptteil der Arbeit besteht aus einer Analyse der Einkunftsarten, die stets danach fragt, ob die an die jeweiligen Einkunftsarten anknüpfenden unterschiedlichen Rechtsfolgen mit den grundrechtlichen Gewährleistungen und den systembestimmenden Prinzipien des Einkommensteuerrechts in Einklang stehen. Abschließend spricht sich der Verfasser für eine einheitliche steuerliche Bemessungsgrundlage im Sinne eines einzigen Einkünftetatbestands aus, der der Gleichheit aller Erwerbsgrundlagen Rechnung trägt.
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Die Ersetzung der sieben Einkunftsarten des EStG durch eine einzige, Andreas Goetze
- Language
- Released
- 2010
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- Title
- Die Ersetzung der sieben Einkunftsarten des EStG durch eine einzige
- Subtitle
- Zur Gleichheit aller Erwerbsgrundlagen in einem vereinfachten Steuerrecht
- Language
- German
- Authors
- Andreas Goetze
- Publisher
- Lang
- Released
- 2010
- ISBN10
- 3631609116
- ISBN13
- 9783631609118
- Category
- University and college textbooks
- Description
- Das geltende Steuerrecht sieht sieben Einkunftsarten vor, die der Einkommensteuer unterliegen. An die verschiedenen Arten von Einkünften knüpfen jeweils besondere Vergünstigungen oder Belastungen an. Der Autor begründet zunächst die normative Gleichheit aller Erwerbsgrundlagen als Ausdruck von Gleichmaß und Freiheitsgewähr. Der Hauptteil der Arbeit besteht aus einer Analyse der Einkunftsarten, die stets danach fragt, ob die an die jeweiligen Einkunftsarten anknüpfenden unterschiedlichen Rechtsfolgen mit den grundrechtlichen Gewährleistungen und den systembestimmenden Prinzipien des Einkommensteuerrechts in Einklang stehen. Abschließend spricht sich der Verfasser für eine einheitliche steuerliche Bemessungsgrundlage im Sinne eines einzigen Einkünftetatbestands aus, der der Gleichheit aller Erwerbsgrundlagen Rechnung trägt.