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In Deutschland enthalten viele Arbeitsverhältnisse Klauseln, die auf Tarifverträge verweisen. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung und ist mindestens eine der Vertragsparteien nicht tarifgebunden, findet der Tarifvertrag keine Anwendung. Dennoch werden häufig alle Arbeitnehmer „nach Tarif“ bezahlt. Wenn der Arbeitgeber dieses Verhalten über Jahre hinweg praktiziert, stellt sich die Frage, ob er daran auch in Zukunft gebunden ist. Es ist unbestritten, dass aus einer betrieblichen Übung Ansprüche entstehen können, jedoch sind die Geltungsgründe und die Möglichkeiten ihrer Beendigung noch nicht geklärt. Die Kombination von Bezugnahme auf Tarifverträge und betrieblicher Übung verstärkt die Probleme. Charlotte Jaekel untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine Bindung an den Tarifvertrag durch betriebliche Übung entstehen kann, welche Inhalte und Umfänge diese Bindung hat und wie sie praktisch wieder aufgehoben werden kann. Diese Fragen müssen im Kontext des Streits um den Geltungsgrund der betrieblichen Übung betrachtet werden. Auf dieser Grundlage entwickelt die Autorin einen eigenen Ansatz, um das Dilemma einer ungewollten rechtlichen Bindung unter Berücksichtigung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu lösen.
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"Tarifbindung" durch betriebliche Übung, Charlotte Jaekel
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- 2010
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- (Paperback)
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