Das neue Geldsanktionengesetz (EuGeldG)
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Mit dem neuen Geldsanktionengesetz wird die bisher bestehende Hürde bei der Durchsetzung von Bußgeldern, die aufgrund von Verkehrsverstößen innerhalb der Europäischen Union verhängt wurden, aufgehoben. Autofahrer aus Deutschland und mit ihnen die Anwaltschaft und Justiz müssen sich ab 1. Oktober 2010 auf eine Rechtslage einstellen, die es jedem Europäischen Staat ermöglicht, seine Bußgelder in Deutschland beizutreiben. Eine Vielzahl von Verfahren mit europaweiter Beteiligung werden die Folge sein, die von den Prinzipien des Rechtshilferechts stark beeinflusst sind – Neuland für die meisten Verkehrsrechtler. Das Buch gibt Ihnen die Informationen, die Sie seit Oktober für die Bearbeitung der europaweiten Bußgeldverfahren benötigen.