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Konterspionage
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Konter- oder Gegenspionage verfolgt zwei Ziele. Erstens sollen möglichst früh Spionageangriffe erkannt, zweitens Bürger und Einrichtungen eines Staates im Ausland vor Ausspähattacken geschützt werden. In der DDR war dafür die Abt. IX der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) des MfS zuständig. Diese war, als Folge der internationalen Anerkennung der DDR, im Jahr 1973 gebildet worden. Die Autoren berichten über die (erfolgreichen) Bemühungen, in westlichen Geheimdienstzentralen Informationen über die dortigen Vorhaben zu erlangen.
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2010, paperback
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