Die Beteiligung privater Dienstleister an der Wahrnehmung bauleitplanerischer Aufgaben
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Seit jeher beauftragen Gemeinden private Dienstleister mit der Wahrnehmung bauleitplanerischer Verfahrensschritte. Das BauGB sieht diese Möglichkeit in seinem § 4 b explizit vor. Jedoch wirft dieses Phänomen einige Rechtsfragen auf: Welche Rechtsstellung haben solche in das Bauleitplanverfahren einbezogene Dritte? Agieren sie als staatliches oder als freiheitsausübendes Rechtssubjekt? Ermächtigt § 4 b BauGB die Gemeinden zur Privatisierung bauleitplanerischer Verfahrensschritte? Diese Fragen untersucht die Arbeit aus organisationsrechtlicher Sicht. Daneben wird dargelegt, an welche Voraussetzungen die Beauftragung privater Dienstleister geknüpft ist und welche Auswahlkriterien die Gemeinde dabei beachten muss.