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Zu den bedeutendsten Neuerungen des mit 1.1.2008 in Kraft getretenen neuen Vorverfahrens gehören ua erweiterte Rechte des Beschuldigten, so das Recht, sich vor seiner Vernehmung mit einem Verteidiger zu beraten und diesen auch der Vernehmung beizuziehen, sowie das Recht, bereits von Anbeginn des Verfahrens Akteneinsicht zu nehmen. Diese erweiterten Rechte sind jedoch ebenso umfassenden Beschränkungsmöglichkeiten unterworfen, die kritisch zu hinterfragen sind, da ihre praktische Handhabung über die Effizienz der neuen Beschuldigtenrechte entscheidet. Das vorliegende Werk bietet eine ausführliche Analyse der entsprechenden Regelungen des StPRefG und gibt einen anschaulichen Überblick des Reformprozesses, wobei auch die Hintergründe der nunmehr geltenden gesetzlichen Bestimmungen beleuchtet werden.
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Die Stellung des Beschuldigten und seines Verteidigers im reformierten Vorverfahren, Verena Lechner
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- 2010
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