Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer (ICC)
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Der Einsatz von Regeln zur Definition spezifizierter Bedingungen im internationalen Handel ist mittlerweile Handelsbrauch geworden. Die von der Internationalen Handelskammer (ICC) verfassten Klauseln, kurz Incoterms®, wurden 2010 grundlegend überarbeitet und an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Die Incoterms® 2010 regeln die wesentlichen Käufer- und Verkäuferpflichten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften. Dadurch erreichen Vertragspartner eine international einheitliche Auslegung bestimmter Pflichten von Käufern und Verkäufern. Auf diese Weise können Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Die Incoterms® 2010 sind aufgrund ihres Vereinbarungscharakters in den jeweiligen Vertrag des Handelsgeschäfts explizit mit aufzunehmen und in den Gesamtkontext, wie z. B. dem Eigentumsübergang, den Zahlungsbedingungen und dem Gerichtsstand, einzupassen. Die durch die Incoterms® ausgedrückte Lieferbedingung, ist auch Grundlage für die Ermittlung des Zollwertes. Mit der 4. Auflage, wurden sämtliche zollrechtlichen Aspekte durchgängig aktualisiert. Das gleiche gilt für die Verweise auf das ergänzende Trainingshandbuch Incoterms® 2010. Diese ermöglichen dem Leser eine umfassende Auseinandersetzung mit der Thematik. Das Werk richtet sich an den Praktiker und bietet konkrete Hinweise (Praxistipps und Beispiele) zu Risiken und Chancen beim Einsatz der jeweiligen Klausel, je nachdem, ob es sich um die Käufer- oder Verkäuferseite handelt.