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Selbstregulierung im Privatrecht

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Durch Globalisierung und technischen Fortschritt setzen zunehmend private Akteure Verhaltensmaßstäbe in verschiedenen Rechtsbereichen, während der Staat vermehrt auf diese privaten Regelungen zurückgreift. Er bindet sie über Generalklauseln in die Rechtsordnung ein und nutzt private Regelsetzer zur Erfüllung seiner Regulierungsaufgaben. Die Notwendigkeit, die Erscheinungsformen autonomer und heteronomer Selbstregulierung zu systematisieren, wurde erkannt, jedoch bislang nicht umgesetzt. Petra Buck-Heeb und Andreas Dieckmann präsentieren eine Systematisierung, die die übergreifenden Strukturen der Selbstregulierungsakte erfasst und Widersprüche in ihrer rechtlichen Anwendung sowie die Anforderungen an effektive private Regelsetzung aufzeigt. Der Staat muss autonome Selbstregulierung respektieren, solange diese in der Privatautonomie aller Regeladressaten legitimiert ist. Private Akteure sind gefordert, verfahrensbezogene Mindestanforderungen einzuhalten, um staatliche Eingriffe zu vermeiden, wobei der Umfang dieser Anforderungen noch unklar ist. Zudem ist die Durchsetzung der Verhaltensmaßstäbe entscheidend für erfolgreiche Selbstregulierung und Teil einer umfassenden Systembildung. Sowohl der Staat als auch private Akteure verfügen über wirksame Kontroll- und Sanktionsmechanismen, die der Staat ebenfalls nutzt.

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Selbstregulierung im Privatrecht, Petra Buck-Heeb

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2010
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(Paperback)
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