Organisation der kantonalen und eidgenössischen Strafbehörden und strafrechtliche Ausführungsbestimmungen
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Bringt Licht ins Dickicht der neuen strafverfahrensrechtlichen Zuständigkeiten Auch nach dem Inkrafttreten der neuen vereinheitlichten Strafprozessordnung am 1.1.2011 behalten die Kantone innerhalb der durch die StPO festgelegten Grenzen ihre Kompetenzen in der Organisation der Rechtspflege. Das Werk informiert übersichtlich und kompakt über die 27 Strafjustizbehörden (kantonal und eidgenössisch) sowie die strafprozessualen Bestimmungen, die weiterhin in der Zuständigkeit der Kantone liegt. Es ermöglicht dem Praktiker, die zuständigen Behörden eines Kantons rasch und präzise zu finden und weist auf spezielle Verfahrensregeln hin, denen er in anderen Kantonen begegnen könnte. Inhalt die 27 Strafjustizbehörden (kantonal und eidgenössisch) sowie die strafprozessualen Bestimmungen in der/den jeweiligen Amtssprache(n), die durch das Inkrafttreten der StPO und der JStPO entstanden sind für jeden Kanton die Adressen der zuständigen Behörden, nützliche Internet-Seiten sowie Hinweise zu Rechtsprechungszeitschriften enthalten; ebenso sind andere, vor allem für Rechtsanwälte wichtige Angaben enthalten wie zum Beispiel Hinweise hinsichtlich der Regeln der unentgeltlichen Rechtspflege; tabellarische Übersichten im Anhang helfen, die gesuchten Informationen mittels Verweis auf die kantonalen Bestimmungen oder die Randnoten im Werk schnell zu finden Einleitung, die die Zusammenhänge zwischen den Bestimmungen der StPO und den kantonalen Gesetzgebungen aufzeigt. Darin werden ebenfalls die Konvergenzen und Divergenzen der verschiedenen Organisationen auf kantonaler Ebene hervorgehoben.