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Die Unabhängigkeit des Aufsichtsratsmitglieds nach §100 Abs. 5 AktG

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Seit dem 29.05.2009 sind kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften verpflichtet, gemäß § 100 Abs. 5 AktG mindestens einen unabhängigen Finanzexperten in den Aufsichtsrat zu wählen. Diese Regelung wirft nicht nur Fragen zur Auslegung des Begriffs „Unabhängigkeit“ auf, sondern auch zu den Konsequenzen eines Verstoßes gegen diese Vorschrift. Die Autorin untersucht zunächst die Relevanz des Unabhängigkeitspostulats im Aktienrecht und sieht in der durch das BilMoG eingeführten Vorschrift einen Paradigmenwechsel im Aufsichtsrecht. Während Interessenkonflikte zuvor kein Hindernis für die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern darstellten, verlangt § 100 Abs. 5 AktG nun die Abwesenheit jeglicher Interessenkonflikte bei mindestens einem Mitglied. Ein zentraler Aspekt der Arbeit ist die Auslegung des Begriffs „Unabhängigkeit“, der durch den Profilkatalog im Anhang II der EU-Empfehlung (2005/162/EG) umrissen wird, jedoch in Bezug auf die Beziehungen eines Aufsichtsratsmitglieds zu Großaktionären und die Arbeitnehmermitbestimmung weiterhin Fragen aufwirft. Zudem behandelt die Autorin die praktischen Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 100 Abs. 5 AktG und bejaht die Anfechtbarkeit des Wahlbeschlusses der Hauptversammlung. Es wird empfohlen, die Anforderungen ernst zu nehmen, um missbräuchlichen Anfechtungsklagen vorzubeugen.

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Die Unabhängigkeit des Aufsichtsratsmitglieds nach §100 Abs. 5 AktG, Claudia Nowak

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2010
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(Paperback)
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