Die grenzüberschreitende Wirkung von nationalen Genehmigungen für umweltbeeinträchtigende industrielle Anlagen
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Die Arbeit untersucht die grenzüberschreitende Wirkung von Genehmigungen für umweltbeeinträchtigende industrielle Anlagen auf völkerrechtlicher, europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Ebene. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Anlagengenehmigungen benachbarter Staaten anerkannt werden müssen: Auf völkerrechtlicher Ebene werden Anerkennungspflichten für ausländische Hoheitsakte völkervertragsrechtlich begründet. Auf europarechtlicher Ebene wären Hoheitsakte anderer Mitgliedstaaten dagegen in der Regel schon dann anzuerkennen, wenn die zugrundeliegenden Schutzstandards gemeinschaftsweit harmonisiert wurden. Im deutschen Recht bilden daneben auch die Grundrechte einen Ansatzpunkt für die Begründung von Anerkennungspflichten. Gleichzeitig werden die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Anerkennung ausländischer Hoheitsakte aufgezeigt.