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Ergänzende Harmonisierung des Rechts privater Sicherheitsdienste gem Art. 38 lit b) der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie

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Ausgehend vom Prüfungsauftrag des Art. 38 lit. b) der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie untersucht Christoph Essert Möglichkeiten der Harmonisierung des Rechts der privaten Sicherheitsdienste und der Beförderung von Geld und Wertgegenständen. Nach der Klärung grundlegender Begrifflichkeiten legt der Autor mit einer umfassenden Bestandsaufnahme des Sicherheitsrechts zehn ausgewählter Mitgliedstaaten die Grundlage für eine Rechtsvergleichung, die die unterschiedlichen Mechanismen der Regelung des Marktzugangs, die mannigfaltigen Ausübungsregeln und Kontrollregime offen legt. Darauf aufbauend analysiert er die Wirkung des aktuell geltenden grundfreiheitlichen Harmonisierungsmodells auf die mitgliedstaatlichen Normbestände und vergleicht sie mit dem Harmonisierungspotential der DLRL. Ohne die Fragen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit unbeantwortet zu lassen, stellt der Autor dem einen Entwurf für einen harmonisierenden Sekundärrechtsakt gegenüber und entfaltet so ein System der Verwaltungskooperation für das private Sicherheitsrecht.

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Ergänzende Harmonisierung des Rechts privater Sicherheitsdienste gem Art. 38 lit b) der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie, Christoph Essert

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2010
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