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Die direkte Vollstreckung von Urteilen ohne Einleitungsverfahren

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Mit der eidgenössischen Zivilprozessordnung wird im Bereich der Vollstreckung von Urteilen auf Nichtgeldleistungen auf Bundesebene das Verfahren der direkten Vollstreckung eingeführt. Die Autorin nimmt dies zum Anlass, das schweizerische Vollstreckungsrecht im Bereich der Geldleistungen zu analysieren und im ersten Teil der Arbeit mit einzelnen ausländischen Rechtsordnungen zu vergleichen. Im zweiten Teil schlägt die Verfasserin die Einführung der direkten Vollstreckung im Bereich der Geldleistungen vor. Das neue Verfahren soll einem Gläubiger eine rasche Befriedigung durch den Schuldner ohne vorgängiges SchKG-Einleitungsverfahren ermöglichen, wenn er über ein vollstreckbares Urteil verfügt. Im Ergebnis stünden Gläubigern einer Geldleistung dieselben Instrumente zur Verfügung wie Gläubigern einer Nichtgeldleistung; gleichzeitig wären die Abwehrrechte der Schuldner an die neuen Verfahren anzupassen. Zur konkreten Ausgestaltung des neu vorgeschlagenen Systems greift die Autorin auf ihre Erkenntnisse aus der Rechtsvergleichung zurück.

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Die direkte Vollstreckung von Urteilen ohne Einleitungsverfahren, Monika Guth

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2010
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(Paperback)
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