Verteidigungsrechte von Unternehmen im kartellrechtlichen Verwaltungsverfahren, insbesondere unter Berücksichtigung des "legal privilege"
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Durch die Einführung der direkten Sanktionen im Kartellrecht stellen sich vermehrt verfahrensrechtliche Fragen, da das Untersuchungsverfahren oftmals einen strafrechtlichen Charakter aufweist. Den Verteidigungsrechten des Unternehmens gegenüber den Untersuchungsmassnahmen der Weko muss deshalb vermehrt Rechnung getragen werden. In diesem Zusammenhang geht es insbesondere um das Auskunftsverweigerungsrecht sowie um einzelne Aspekte bei der Durchführung einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme. Dabei stellt sich z. B. die Frage, ob Originalunterlagen beschlagnahmt werden können oder ob die Weko verpflichtet ist, die Ankunft des Rechtsanwalts des betroffenen Unternehmens abzuwarten. Auch die Beratung durch Rechtsanwälte wird im Kartellrecht bedeutender. Die Weko legt hierbei den Schutzumfang des legal privilege, d. h. des Rechts des Unternehmens, dass die sich bei ihm befindlichen Unterlagen aus dem Verkehr mit seinem Rechtsanwalt nicht beschlagnahmt werden dürfen, eng aus. In der vorliegenden Zürcher Dissertation werden diese verfahrensrechtlichen Fragen untersucht und insbesondere basierend auf der Rechtsprechung des EGMR beantwortet. Besondere Berücksichtigung findet dabei die entsprechende Regelung im europäischen Wettbewerbsrecht. Zudem werden das Unternehmensstrafrecht, das Steuerstrafrecht sowie die schweizerische Strafprozessordnung in die Untersuchung mit einbezogen.