Verhältnis des Kennzeichenschutzes des Handelsnamens zur Marke
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Handelsnamen kennzeichnen Unternehmen, während Marken der Produktkennzeichnung dienen. Begegnen sich diese ungleichartigen Kennzeichenrechte am Markt, können daraus Konflikte entstehen. Fragen zu dieser Art von Kennzeichenkonflikten sind problematisch, da die Kennzeichenrechte zwar einerseits einheitlich im MarkenG geregelt sind, andererseits jedoch der Handelsnamensschutz auf rein nationalem Recht beruht, während der Schutz der Registermarke gemeinschaftsrechtlich harmonisiert ist. Die Arbeit bietet eine Antwort auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber einer Registermarke den Gebrauch eines Handelsnamens untersagen kann, und umgekehrt, wann aus einem Handelsnamen erfolgreich gegen eine Markenbenutzung vorgegangen werden kann. Neben den Anforderungen an die rechtsverletzende Benutzung ist daher die Bedeutung der Schutzschranke des lauteren Namensgebrauchs (§ 23 Nr. 1 1. Alt. MarkenG) ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung. Vorab erfolgt eine Darstellung der Rechtsgrundlagen des Kennzeichenschutzes des Handelsnamens.