Nachfragetätigkeit der öffentlichen Hand im Spannungsverhältnis zwischen Kartellrecht, Grundfreiheiten und Grundrechten
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Nach den Statistiken der Europäischen Union erteilt die öffentliche Hand jährlich Aufträge im Wert von bis zu 2 Billionen Euro. Dieses Nachfragevolumen verleiht der öffentliche Hand eine erhebliche Nachfragemacht. Das Nachfrageverhalten der öffentlichen Hand vermag daher unter Umständen zu Wettbewerbsverfälschungen innerhalb der Union führen. In Deutschland wurde dieser Gefahr klassischerweise durch die Anwendung kartellrechtlicher Vorschriften Rechnung getragen. Das Europarecht näherte sich der Problematik ursprünglich vornehmlich unter der Perspektive der Grundfreiheiten. Seit den 1970er Jahren erließ die Europäische (Wirtschafts-) Gemeinschaft mehrere Generationen von Richtlinien zur Harmonisierung des Rechts der öffentlichen Auftragsvergabe. Der Umgang des Europäischen Kartellrechts mit öffentlichen Auftraggebern war demgegenüber stets von Zurückhaltung geprägt. Im Jahr 2003 schockierte das Gericht erster Instanz die Fachwelt in der grundlegenden Entscheidung FENIN gar mit der Feststellung, dass die Nachfragetätigkeit der öffentlichen Hand nur dann den Vorschriften des EU-Kartellrechts unterworfen sei, wenn die Nachfragetätigkeit der Erbringung von Leistungen zu dienen bestimmt sei, welche sich ihrerseits als wirtschaftliche Tätigkeit darstelle. In dieser Dissertation wird daher zunächst der Frage nachgegangen, ob durch diesen restriktiven Umgang mit dem Kartellrecht eine Lücke im Wettbewerbsschutz entsteht. Daran schließt sich die Folgefrage an, auf welche Weise diese Lücke gegebenenfalls geschlossen werden kann. Die Dissertation untersucht dabei die Möglichkeit eines alternativen Schutzes über Grundfreiheiten, Vergaberecht und Grundrechte.