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Das neue Wasser- und Naturschutzrecht

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AuszugVorwort Wasser- und Naturschutzrecht haben durch den Hangrutsch in Nachterstedt im Sommer 2009 plötzlich einen neuen Bezugspunkt bekommen. Die Konsequenzen für die Wasserhaltung und für Naturschutzmaßnahmen in Bergbaufolgelandschaften werden vor diesem Hintergrund näher beleuchtet. Es geht auch um die grundsätzliche Frage, wer bei solchen Vorgängen haftet. Dieses aktuelle Ereignis bildet aber nur den Einstieg für eine nähere Behandlung des Wasser- und Naturschutzrechts, wie es ab 1.3.2010 gelten wird. Nachdem das UGB gescheitert ist, wurden die vorhandenen Einzelgesetze novelliert. Das neue Bundeswasserrecht wird zunächst vom „Vater des Gesetzes“, dem damals zuständigen Referatsleiter im Bundesumweltministerium Ministerialrat Dr. Konrad Berendes erläutert. Die Konsequenzen und Anmerkungen aus Sicht der Rohstoffwirtschaft legt Dr. Berthold Viertel von der RWE Power AG dar, die aus Sicht der Kommunen Dr. Peter Queitsch vom Städte- und Gemeindebund NRW. Welch tiefgreifenden Auswirkungen das Naturschutzrecht für den Bergbau hat und welche praktischen Anforderungen sich daraus ergeben, erläutert aus Sicht der Bergbehörde Dr.-Ing. Klaus Freytag, der Präsident des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg. Den näheren Inhalt und die wesentlichen Neuerungen des neuen Bundesnaturschutzrechts präsentiert der zuständige Referatsleiter im BMU, Ministerialrat Dr. Stefan Lütkes. Regierungsdirektor Peter Berghoff vom MUNLV NRW beurteilt das neue Regelwerk aus Landessicht. Damit ist es wiederum gelungen, für aktuelle Regelungen Vertreter verschiedener Tätigkeitsfelder zu gewinnnen. So kann ein umfassender Eindruck entstehen. Schwierigkeiten können erkannt und hoffentlich für die Praxis adäquat gelöst werden.

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2010

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