Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip
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Deutsche Regierungen haben die faktische Möglichkeit und damit die Macht, • die Gerichte unangemessen ärmlich auszustatten, • Richterinnen und Richter nach ihrem Gusto auszuwählen, • Richterinnen und Richter über Benotungssysteme gefügig zu machen, • Karrieren von Richterinnen und Richter zu manipulieren, • Richterinnen und Richter nach exekutivischen Bedürfnissen zu befördern, • unfolgsame Richterinnen und Richter abzustrafen, • über die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen der Richterinnen und Richter - an den vom Deutschen Bundestag in Prozessordnungen festgelegten Standards vorbei - die Qualität der richterlichen Arbeit zu bestimmen, • Richterinnen und Richter dazu zu verleiten, das rechtliche Gehör zu versagen oder unangemessen zu verkürzen, Schriftsätze nicht oder nur kursorisch zu lesen, vorgebrachte Gesichtspunkte im Urteil nicht zur Kenntnis zu nehmen, Durchsuchungsanträge ohne eigene Nachprüfung abzuzeichnen, • Richterinnen und Richter vom Tag der Einstellung an nach ihren Vorstellungen einzupassen und zu prägen, und sie lassen ihre Möglichkeiten nicht ungenutzt. Betrachtet man die Abhängigkeit der Richterinnen und Richter in Deutschland von den deutschen Regierungen, so entpuppt sich die Gewaltenteilung in diesem Bereich als ein Lippenbekenntnis ohne zureichende reale Substanz. Der Verfasser war mehr als drei Jahrzehnte lang und in drei Gerichtsbarkeiten als Richter tätig, als Zivilrichter, Familienrichter, Jugendrichter, Strafrichter, Ermittlungsrichter, Richter für freiwillige Gerichtsbarkeit, Sozialrichter und Verwaltungsrichter. Als Abteilungsleiter an einem großen Amtsgericht und als Direktor eines Sozialgerichts sammelte er Erfahrungen in der Justizverwaltung und mit der Justizhierarchie. Als Vorsitzender eines Richterverbandes und als Vorstandsmitglied in einem weiteren richterlichen Berufsverband konnte er zahlreiche Kontakte zu Kollegen knüpfen und waren ihm viele Informationen aus dem Justizbereich zugänglich. Die Wirklichkeit der Justiz in Deutschland ist zentrales Thema der Dissertation „Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip“.